PsychKG NRW (kartoniertes Buch)

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, Praxiskommentar
ISBN/EAN: 9783415062023
Sprache: Deutsch
Umfang: 396 S.
Einband: kartoniertes Buch
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Leitfaden und Kommentar in einem Band In diesem Buch finden Sie für Nordrhein-Westfalen - alle Arten der Unterbringung in den Grundzügen erläutert sowie umfassende Kommentierungen zu allen Paragrafen des PsychKG NRW. Kompliziertes Unterbringungsrecht verständlich erklärt Es gibt mehrere Arten der Unterbringung. Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW ist hauptsächlich im FamFG und im PsychKG NRW selbst geregelt. Die komplizierte Rechtslage ist verständlich aufbereitet. Alle Arten der Unterbringung anschaulich dargestellt In Teil A des Buches ist jeweils in Grundzügen erklärt die Unterbringung - nach dem PsychKG NRW, durch den Betreuer (§ 1906 BGB), durch den Bevollmächtigten, durch den Betreuungsrichter (§ 1846 BGB), nach dem Freiheitsentziehungsrecht, nach dem Maßregelvollzug, nach § 35 PolG NRW. Außerdem sind unterbringungsähnliche Maßnahmen bei Betreuten dargestellt. Zuverlässige Kommentierung des PsychKG NRW In Teil B sind die einzelnen Regelungen des PsychKG Nordrhein-Westfalen, also die Hilfen, die Unterbringung, die Zuständigkeit und die Kosten, kommentiert. Mit zahlreichen Rechtsänderungen Die 4. Auflage berücksichtigt insbesondere die Änderungen hinsichtlich der Beachtung des Willens der Betroffenen durch die Stärkung von Behandlungsvereinbarungen und Patientenverfügungen, die Regelungen zur Zwangsbehandlung und zur Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen nach §§ 18 und 20 PsychKG NRW sowie sonstige Gesetzesänderungen, ferner die seit 2011 veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur. In Teil A sind zudem die zum 22.7.2017 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Einwilligung eines Betreuers bzw. Bevollmächtigten in ärztliche Zwangsmaßnahmen kommentiert. Besonders empfehlenswert für Juristen und Nichtjuristen Das Buch wendet sich an alle, die sich über das Unterbringungsverfahren und das PsychKG NRW rechtlich informieren wollen, insbesondere an: - Gerichte, psychiatrische Krankenhäuser, Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen, untere Gesundheitsbehörden, den Sozialpsychiatrischen Dienst, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie Polizeidienststellen.
Dodegge/Zimmermann