FwDV 3 (Geheftet)
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewußt nur auf solche Festlegungen, die für einen geordneten Einsatz der taktischen Einheiten und des Einzelnen unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen werden daher nicht getroffen. Im Ausbildungsdienst ist auf die Durchführung von Übungen nach formalen Regeln zu verzichten. Nur so kann eine von allen überflüssigen Formen befreite Ausbildung vorgenommen und der Feuerwehrangehörige praxisnah auf seine Tätigkeit vorbereitet werden.