Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit bei Outbound- und Inbound-Aktivitäten (E-Book, PDF)

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ISBN/EAN: 9783346284952
Sprache: Deutsch
Umfang: 95 S., 1.69 MB
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Zittau/Görlitz; Standort Zittau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die wesentlichen Ziele der Arbeit sind erstens die qualitative Herausarbeitung der Struktur der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht des grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmers und zweitens der Perspektivwechsel auf die zwischenstaatliche Ebene des deutschen internationalen Abschirmgebarens gegenüber der ausländischen Steuergewalt hinsichtlich der eigenen (bundesdeutschen) Besteuerungsansprüche sowie der damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen für den Arbeitnehmer. Während der erste Themenkomplex abstrakt gehalten ist, erfolgen die Erörterungen des zweiten Themenkomplexes durchweg anhand von selbst erschaffenen Fallbeispielen. Von dem deutschen internationalen Steuerrecht ist das ausländische Steuerrecht der fremdstaatlichen Steuerhoheit zu unterscheiden. Letzterem kommt freilich eine entscheidende Bedeutung bei der gesamtsteuerlichen Beurteilung eines Sachverhalts zu, die einen konkreten Zielstaat im Fokus hat.Grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten gehen zwangsläufig mit einer Überschneidung der nationalen und ausländischen Steuerhoheiten einher. Die Folgen von Doppelbesteuerung stellen volkswirtschaftlich wie auch für den einzelnen Arbeitnehmer naturgemäß ein Problem dar. Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt daher das Ziel der Einmalbesteuerung und bedient sich hierzu verschiedener uni- sowie bilateraler Instrumentarien.Nach einer ausführlichen Darstellung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit im System des internationalen Steuerrechts erfolgt (aus der Perspektive des bundesdeutschen Steuerrechts) eine Erörterung der Besteuerung zum einen im Hinblick auf Steuerinländer, welche im Ausland tätig sind und zum anderen im Hinblick auf Steuerausländer, welche im Inland tätig sind - beides anhand geeigneter Beispiele. Beachtung finden hierbei vorrangig Sachverhalte mit Bezug zu jenen Staaten, mit welchen die Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat.